- §1 Name, Sitz und Rechtsform
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Der Computerclub Key96 e.V. mit Sitz in Eisenhüttenstadt, mit der Anschrift:
Computerclub Key96 e.V.
Postfach 23
15881 Eisenhüttenstadt,
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenverordnung.
Zweck des Vereins ist es den kreativen Umgang mit dem Computer zu fördern. Die Satzung wird verwirklicht insbesondere durch Pflege des Erfahrungsaustausches auf dem Gebiet der Computertechnologie und deren Wechselwirkung auf das geistige und kulturelle Leben.
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Der Club führt den Namen "Key96 Computerclub e.V." und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt eingetragen.
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Der Verein tritt sowohl mit der Kurzform "Key96" als auch mit seinem vollen Namen auf.
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§2 Tätigkeit
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Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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§3 Mittelverwendung
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Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
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§4 Vergütung
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Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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§5 Mitgliedschaft
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Mitglied des Vereins kann grundsätzlich jede natürliche Person und/oder jede juristische Person des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts werden, die diese Satzung anerkennt.
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Die Mitgliedschaft endet:
- durch eine schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Sie ist nur zum Schluss eines Quartals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen (Stichtag ist das Eingangsdatum der schriftlichen Austrittserklärung bei einem Mitglied des Vorstandes) möglich,
- durch Ausschluss aus dem Verein,
- mit dem Tode des Mitglieds.
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Der Ausschluss erfolgt, bei Verstoß gegen die Satzung, nicht fristgerechter Leistung seiner Beitragszahlung, Störung des Vereinsfriedens oder Schädigung des Ansehens das Vereins. Der Ausschluss erfolgt durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung.
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Mitglieder, die aus dem Verein austreten, gestrichen oder ausgeschlossen werden, haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Sie sind verpflichtet, den fälligen Beitrag für das laufende Quartal zu entrichten und sonstige Verbindlichkeiten zu erfüllen.
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Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Ziele erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit.
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§6 Der Vorstand
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Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Verantwortlichen für Öffentlichkeitsarbeit. Die Amtsperiode des Vorstandes beträgt 2 Jahre.
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Die Geschäftsführung obliegt dem Vorsitzenden, er wird bei Verhinderung in allen Obliegenheiten durch den Stellvertreter des Vorsitzenden vertreten.
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Der Vorstand wird durch Mehrheitsbeschluss der Jahreshauptversammlung gewählt.
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§7 Die Mitgliederversammlung
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Alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Geschäftsführung des Vereins unterliegen der Entscheidung der Mitgliederversammlung.
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Einmal jährlich findet eine Jahreshauptversammlung statt. Die Mitglieder werden hierzu schriftlich oder fernmündlich eingeladen. Auf der Jahreshauptversammlung werden Geschäfts- Kassen- und Revisionsbericht verlesen und bei Zustimmung bestätigt.
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Die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung erfordert eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Änderungen der Satzung erfordern eine Zweidrittelmehrheit der Anwesenden.
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§8 Finanzierung und Verwaltung des Vereins
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Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträgen, Spenden und sonstigen Einnahmen aus Veranstaltungen und Umlagen. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und Umlagen beschließt die Jahreshauptversammlung des Vereins.
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Der Kassierer hat im Laufe des Geschäftsjahres alle Einnahmen und Ausgaben gewissenhaft schriftlich nachzuweisen. Am Ende des Geschäftsjahres ist ein Finanzbericht anzufertigen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
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Die Kassenführung ist nach erfolgtem Abschluss von Revisionskommission zu prüfen und das Ergebnis in der Jahreshauptversammlung bekannt zu geben.
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Der Schriftführer hat die Beschlüsse des Vereins und der Mitgliederversammlung schriftlich festzuhalten und die Protokolle laufend zu sammeln. Die Protokolle bedürfen der Gegenkennzeichnung des Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter.
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Der Verein wird im Rechtsverkehr durch den Vorsitzenden des Vereins oder durch seinen Stellvertreter vertreten.
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§9 Auflösung des Vereins
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Der Verein kann durch Beschluss der Hauptversammlung aufgelöst werden. Für den Auflösungsbeschluss ist eine Mehrheit von dreiviertel der Mitglieder erforderlich. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an:
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Wohnheim Vergißmeinnicht
Berliner Str. 15a
15890 Eisenhüttenstadt
das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden ist.
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§10 Verfahren bei Satzungsfehlern
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Sollte aus irgendeinem Rechtsgrund eine Bestimmung dieser Satzung rechtsunwirksam sein, so werden hierdurch die übrigen Satzungsbestimmungen nicht berührt. Anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung, soweit in dieser Satzung nicht anders bestimmt, in Kraft und es gelten die Bestimmungen des Vereinsrechts.
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Schlusserklärung
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Vorstehende Satzung wurde am 27.07.2001, auf Grundlage der von der Gründungsversammlung am 24.03.2000 beschlossen und vom Amtsgericht unter der Nummer VR 480 am 10.05.2000 in das Vereinsregister eingetragenen Vereinsgründungssatzung, geändert.